Ich habe ein Schreiben von einem Rechtsanwalt oder einem Inkassounternehmen erhalten. Was passiert jetzt?
Weil Sie mehreren Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen sind, haben wir den Vorgang an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen abgegeben. Wenden Sie sich bitte künftig direkt an den Absender des jeweiligen Schreibens.
Ist die Höhe der entstehenden Mahngebühren rechtlich festgelegt?
Die Höhe der Mahngebühren richten sich nach gesetzlichen Vorgaben. Wir überprüfen unsere Mahngebühren regelmäßig auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen.
Ich kann die offenen Positionen nicht begleichen. Was kann ich tun?
Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall umgehend. So können wir uns gemeinsam um eine Lösung bemühen. In vielen Fällen können wir Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung anbieten, bei der Sie den Betrag über mehrere Monate hinweg begleichen können.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Bei Nichtzahlung durchlaufen Sie die festgelegten Schritte unseres Mahnlaufs. Damit sind stetig steigende Mahngebühren verbunden. In Konsequenz werden wir Ihre Energieversorgung unterbrechen und das Vertragsverhältnis beendigen. Bitte melden Sie sich daher umgehend bei Zahlungsschwierigkeiten.
Welche Daten muss ich bei der Überweisung angeben?
Nur bei einer korrekten Überweisung können wir Ihren Zahlungseingang rechtzeitig verbuchen und damit weitere Mahnschreiben und -gebühren verhindern. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie Ihre Überweisung auf die korrekte IBAN tätigen. Diese ist im Mahnschreiben aufgeführt. Wir können Sie über diese IBAN eindeutig identifizieren. Darüber hinaus ist die Angabe eines Verwendungszwecks nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass Sie genau den Betrag überweisen, der auf dem Mahnschreiben angegeben ist.
Bis wann muss ich den angemahnten Betrag begleichen?
Sie finden im Mahnschreiben ein Zahlungsziel. Bitte begleichen Sie bis spätestens zu diesem Termin die offene Positionen und berücksichtigen Sie auch die für Banken notwendige Zeit zur Verbuchung des Zahlungsvorgangs. Stellen Sie zur korrekten Zuordnung der Zahlung sicher, dass Sie den genauen Betrag auf die im Schreiben genannte IBAN überweisen.
Ich habe eine Mahnung erhalten, obwohl ich den Betrag bereits bezahlt habe.
Spätestens am Tag der Fälligkeit muss Ihre Zahlung auf unserem Konto eingehen. Andernfalls erhalten Sie eine Mahnung. Sollte Sie in der Zwischenzeit den Betrag jedoch bereits beglichen haben, erfolgt kein weiteres Mahnschreiben. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Unser Tipp: Mit einem SEPA-Lastschriftmandat sorgen Sie für termingerechte Zahlungen, da wir die Beträge automatisch und fristgemäß von Ihrem Konto einziehen.