easyVolta

FAQ - Fragen und Antworten.


Um Ihnen den Anbieterwechsel so transparent wie möglich zu gestalten, haben wir hier die häufigsten Fragen unserer Kunden für Sie zusammengefasst. Klicken Sie einfach auf eine Kategorie, und schon werden Ihnen die Fragen und Antworten angezeigt!

Sie haben noch Fragen? Sie erreichen unser über das praktische Kontaktformular oder über unsere Hotline unter (089) 255 522 010.

1. Fragen zum Wechsel

2. Fragen zum Preis

3. Fragen zur Rechnung

Wie hoch sind meine monatlichen Abschläge und wie setzen sich diese zusammen?
Muss ich Vorkasse leisten oder für Pakettarife zahlen?
Wann sind die Abschläge fällig?
Sind auch alternative Abbuchungstermine möglich?
Kann ich bei Abschlägen oder Turnusrechnungen eine Ratenzahlung beantragen?
Mein Stromverbrauch weicht bei der Turnusrechnung von meinem ursprünglich angegebenen Verbrauch ab. Wie geht es nun weiter?
Warum erhalte ich immer noch Rechnungen von meinem bisherigen Stromanbieter?
Ist es möglich, von Ihnen eine Zwischenrechnung zu erhalten?

4. Fragen zur Kündigung

5. Fragen zur Belieferung

6. Fragen zum Thema Störung

7. Fragen zum Umzug

8. Fragen zum Gas


Bequemer Wechsel

Wir kümmern uns um alles.
Kein Papierkram, kein Stress.

Ihre Daten sind sicher
dank SSL-Verschlüsselung.

Persönliche Beratung

Am Telefon
(089) 255 522 010 Unsere Servicezeiten

Per E-Mail
Kontaktformular >
AGB | Impressum | Datenschutz | Stromkennzeichnung | Sitemap | Vertriebspartner | Karriere

Unsere Servicezeiten

Montag von 8 bis 17:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 16:00 Uhr,
Freitag von 8 bis 15:00 Uhr.

X
Liebe Kundin,
Lieber Kunde,


auf Grund der aktuellen Situation am Strom- und Gas-Markt haben wir ein stark erhöhtes Telefon- und Bearbeitungsaufkommen.
Wir versprechen Ihnen, dass Ihre Anliegen trotz allem schnellstmöglich bearbeitet werden und wir Sie umgehend postalisch oder per E-Mail informieren.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Kundenbetreuung


Hinweis zum Wegfall der EEG-Umlage
Bitte beachten Sie, dass wir bei Ihrem bestehenden Stromvertrag, den Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 berücksichtigt haben. Hierzu ist kein separates Schreiben erforderlich.

schließen