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Strom- und Gaspreisbremse


Strompreisbremse: Das Wichtigste auf einen Blick


Bei Privathaushalten und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh funktioniert die Strompreisbremse wie folgt:

Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto).
Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.

Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 40 ct/kWh (brutto) liegt.
Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlt man die günstigeren vertraglichen Konditionen.

Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Die Monate Januar und Februar werden im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.

Für Kunden, deren Stromverbrauch über 30.000 kWh liegt, gelten abweichende Regelungen.


Gaspreisbremse: Das Wichtigste auf einen Blick


Bei Privathaushalten funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt:

Für 80 % Ihres im September prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto).

Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.

Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 12 ct/kWh (brutto) liegt. Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlt man die günstigeren vertraglichen Konditionen.

Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. 

Die Monate Januar und Februar werden im März rückwirkend verrechnet.



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Hinweis zum Wegfall der EEG-Umlage
Bitte beachten Sie, dass wir bei Ihrem bestehenden Stromvertrag, den Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 berücksichtigt haben. Hierzu ist kein separates Schreiben erforderlich.

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